Degressive Abschreibung
Unter Abschreibung versteht man die Wertminderung von Vermögensposten wie Maschinen, Gebäude oder auch Fahrzeugen.
Im Vergleich zur linearen Abschreibung sind die Beträge der degressiven Abschreibung nicht konstant. Die Ursache hierfür ist, dass man die prozentuale Abschreibungsrate nicht auf die Anschaffungskosten berechnet sondern auf den jeweiligen Restwert.
Wie bei der linearen Abschreibung berechnet man die lineare Abschreibungsrate wie folgt:
lineare Abschreibung in % (AfA) = 100 : ND
Wichtig, um die degressive Abschreibung anwenden zu können, sind folgende Regeln:
Die lineare Abschreibung in % darf maximal 25 % betragen.
Die degressive Abschreibung in % darf maximal das 2,5fache der linearen Abschreibung umfassen.
Um den Abschreibungsbetrag pro Jahr zu ermitteln, rechnet man Folgendes:
degressive Abschreibung (AfA) = RW : 100 * degressive Abschreibungsrate
Da sich die Abschreibungsrate hier immer wieder auf den jeweiligen Restwert bezieht, nährt sich der Restwert mit zunehmender Nutzungsdauer zwar gegen 0, wird aber nie 0 sein.