Lineare Abschreibung, alles was du wissen solltest – Rechnungswesen
Lineare Abschreibung
Abgeschrieben werden sogenannte Vermögensposten. Unter Abschreibung wird die Wertminderung dieser Vermögensposten verstanden. Zu diesen Posten gehören zum Beispiel Sachanlagen wie Maschinen, Gebäude oder auch Fahrzeuge.
Um den Wert der Abschreibung von Vermögensposten zu bestimmen, müssen folgende Angaben gegeben sein:
ND = Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer beschreibt die Lebenszeit eines Vermögenspostens. Nach dieser Zeit kann der Vermögensposten natürlich noch verwendet werden, ist aber theoretisch wertlos.
AK = Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten geben den Wert des Vermögenspostens, zu dem dieser gekauft worden ist, wieder.
Man berechnet dann die lineare Abschreibung pro Jahr wie folgt:
Lineare Abschreibung (AfA) = AK : ND
Auch den prozentualen Anteil pro Jahr kann man berechnen:
Lineare Afa in % = 100 : ND
Wie man erkennen kann, umfasst die lineare Abschreibung einen konstanten Betrag. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer der Wert des Vermögenspostens praktisch auf 0 sinkt. Würde man dies so in der Bilanz erfassen, würde der Vermögensposten verschwinden. Da man auch diesem aber noch einen Nutzen ziehen kann wird dieser mit 1 € bewertet.