Beim Quotenverfahren wird die Struktur der Stichprobe über bestimmte Merkmale der Struktur der Grundgesamtheit angepasst.
Das bedeutet, dass das Merkmal auf prozentuale Anteile der Grundgesamtheit hochrechnet.
Ein Beispiel
Wird ein Interview in 3 Bezirken durchgeführt und insgesamt gibt es 300 Befragte, wobei es folgende Quotenverteilung gibt und das geschelcht ermittel wird:
Bezirk A männlich 60 %
weiblich 40 %
Bezirk B männlich 75 %
weiblich 25 %
Bezirk C männlich 30 %
weiblich 70 %
So ist diese Befragung prozentual auf die Grundgesamtheit anzurechnen.