Kalkulatorische Kosten dienen dazu, den tatsächlichen betrieblichen Werteverzehr an Produktionsfaktoren darzustellen und sind vor allem für die Kostenkalkulation notwendig. In der Finanzbuchhaltung stehen ihnen Anderskosten (Aufwand in anderer Höhe) oder Zusatzkosten (kein gleichwertiger Aufwand) gegenüber. Da sie nicht mit Rechnungen oder Belegen ausgewiesen werden können, werden sie kalkulatorisch erfasst.
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Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Kosten in einem Unternehmen entstanden sind und in welcher Höhe. Sie ist der erste Schritt jeder betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung und dient dazu, die innerhalb eines bestimmten Abrechnungszeitraums entstandenen Kosten zu dokumentieren, zu gliedern und von den Erträgen abzugrenzen.
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Neutrale Aufwendungen und Erträge lassen sich in 3 Kategorien unterteilen:
betriebsfremd
periodenfremd und
außerordentlich
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Die Finanzbuchhaltung beschäftigt sich mit Aufwendungen sowie Erträgen im GUV (Gewinn oder Verlust).
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KLR beinhaltet die zielgerichtete Steuerung, um auf Marktveränderung zu reagieren. Dabei geht es darum, Umsatzträger zu erkennen, Kosten und ihre Zusammensetzungen zu erfassen.
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