Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches eine Willenserklärung beider Vertragspartner voraussetzt. Der Verkäufer tätigt dabei ein Angebot. Beispielsweise kann dieser ein Buch für 5 € anbieten. Der Käufer hat die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen. Ein gültiger Kaufvertrag setzt voraus, dass der Käufer das Angebot annimmt (§ 143 ff BGB). Jedoch ist diese Willenserklärung nicht immer gültig. Beispielsweise ist der Kaufvertrag im Falle einer Minderjährigkeit nicht zwangsläufig gültig.
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In jedem Strafverfahren gibt es einfache oder auch komplizierte Verfahren. Dies gilt natürlich auch im Steuerrecht. Gerade im Steuerrecht kommt es auf den individuellen Fall an. So berücksichtigt ein Richter zum Beispiel die persönliche Situation des Beschuldigten. Auch die finanziellen Verhältnisse finden Berücksichtigung in der Fallsituation.
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