Dieser Artikel erläutert kurz die Vermögensstruktur der Bilanz und bietet einen kleinen Überblick welche Vermögensgegenstände als Vermögen angesehen werden.
Das Vermögen wird in Anlage- und Umlaufvermögen aufgeteilt. Aus dieser Aufteilung ergeben sich nachfolgende Definitionen.
Das Anlagevermögen wird gebraucht und bleibt dauernd im Betrieb. Man unterscheidet beim Anlagevermögen materielles Anlagevermögen von immateriellem Anlagevermögen. Hierbei besteht materielles Anlagevermögen aus im juristischen Sinne Sachen. Dazu gehören: Maschinen, Einrichtungen und Gebäude. Immaterielles Anlagevermögen sind somit im juristischen Sinne Rechte. Dazu gehören: Patente, Lizenzen und Beteiligungen an Tochtergesellschaften.
Das Umlaufvermögen wird verbraucht und ist somit nur kurzfristig im Betrieb wirksam.