Eine Übersicht der Merkmale einer stillen Gesellschaft – BWL (Unternehmensführung)
Stille Gesellschaft Eine stille Gesellschaft ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer stillen Gesellschaft. Eigenschaften einer stillen Gesellschaft- Stille Gesellschafter beteiligen sich am Handelsgewerbe des Inhabers mit einer Vermögenseinlage.
- Sie hat keine Kennzeichen.
- Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
- Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer begrenzten Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer stiller Gesellschafter ist möglich.
- Um eine stille Gesellschaft zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
- Es besteht eine uneingeschränkte Haftung für den Geschäftsinhaber. Jeder stille Gesellschafter haftet in Höhe seiner Einlage.
- Die Geschäftsführung obliegt in der Macht eines jeden Gesellschafters.
- Der Gewinn wird nach angemessenen Anteilen aufgeteilt.
- Das Risiko mit einer Vereinbarung geregelt.
- Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung seine Einlage zurück.
- Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder Kündigung.