Finanzierung Studium
Wie auch in sämtlichen Lebensbereichen, so wird auch zur Finanzierung des Studiums Geld benötigt. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, sich bereits vorab über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.Inhaltsverzeichnis
Das Studium mithilfe von BAföG finanzieren
Insbesondere junge Studenten können vom BAföG – einem Darlehen beziehungsweise Zuschuss zum Studium – profitieren. BAföG wird abhängig vom Einkommen der Eltern vom Staat an junge Studenten gezahlt. Wer bereits eine 3jährige Ausbildung absolviert und im Anschluss daran drei Jahre einer Tätigkeit nachgegangen ist, erhält ein elternunabhängiges BAföG. Studenten, die in den Genuss einer BAföG-Zahlung kommen wollen, sollten möglichst frühzeitig diesen Zuschuss beantragen. Jedoch nicht, bevor sie im Besitz einer Studienplatzzusage sind. Beim BAföG handelt es sich um ein teilweise zinsloses Darlehen, welches zur Hälfte vom Staat bezuschusst wird. Eine Zurückzahlung des BAföG muss bis spätestens fünf Jahre nach Beendigung der regulären Studienzeit erfolgen. Dies kann wahlweise in monatlichen Raten zu 105 Euro oder in einem Betrag – wobei es bei Letzterem einen Nachlass gibt – geschehen. Damit sich die Schulden für Studenten nicht ins Unermessliche häufen, gibt es eine Begrenzung des zurückzuzahlenden BAföG auf 10 000 Euro. Alles, was sich über dieser Summe befindet, erhält der Student sozusagen als Zuschuss geschenkt.Studienfinanzierung mithilfe von KfW-Krediten
Durch KfW-Kredite können Erst- und Zweitstudien, Promotion und postgraduale Studien gefördert werden. Die Finanzierung für die Studenten ist dabei unabhängig von einem eventuellen Einkommen. Der effektive Jahreszins beträgt 3,91 %. Die monatlichen Auszahlungsbeträge können je nach Bedarf zwischen 100 und 650 Euro variieren. Durch KfW-Kredite werden die Lebenshaltungskosten finanziert, sofern die studierende Person ein- Grundständiges Erststudium
- Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium
- Master
- postgraduales Studium
- Promotion
- Zweitstudium
- Komplette Auslandsstudien und
- Studiengänge an Berufsakademien
- Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule in Deutschland
- Studium erfolgt berufsbegleitend, in Teil- oder Vollzeit
- Studierender ist deutscher Staatsbürger oder
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers
- EU-Staatsbürger, der sich rechtmäßig seit wenigstens drei Jahren innerhalb Deutschlands aufhält.
Günstiges Wohnen als Student dank Wohngeld
Wer als Student günstig wohnen möchte, sollte auf jeden Fall seine Ansprüche auf Wohngeld überprüfen. Grundsätzlich gilt: Studenten, die Anspruch auf BAföG haben, können zusätzlich kein Wohngeld erhalten. Hierfür gibt es jedoch einige Ausnahmen. Bezieht ein Studierender BAföG in Form eines Bankdarlehens, hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Ebenso besteht dann ein eventueller Anspruch auf Wohngeld, sofern die studierende Person nach ihrem Anspruch auf BAföG mit Kindern, einem Partner oder anderen Familienmitgliedern zusammen wohnt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn in diesem Haushalt sich eine Person aufhält, die keinen Anspruch auf Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsgeld oder BAföG hat. Außerdem haben alle Studierenden ohne BAföG-Anspruch eine Chance auf Wohngeld. Wer in einer WG mit weiteren Studenten zusammenwohnt, mit denen keine familiäre Verbindung besteht, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen.Tags:Bafög, Finanzierung, KfW-Kredit, Studium, Wohngeld