Merkmale einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) übersichtlich – BWL (Unternehmensführung)
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer OHG. Eigenschaften einer OHG- Um eine OHG zu gründen, benötigt man zwei oder mehrere Personen.
- Die Firma ist eine Personenfirma, das heißt sie beinhaltet den Namen des Gesellschafter und evtl. einen Zusatz.
- Eine Eintragung ins Handelsregister ist notwendig.
- Es handelt sich um eine Personenhandelsgesellschaft.
- Das Kapital kann aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung oder einer breiteren Kreditbasis bestehen. Auch die Aufnahme neuer Gesellschafter ist möglich.
- Um eine OHG zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
- Es besteht eine uneingeschränkte Haftung. Jeder Gesellschafter haftet hierbei unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.
- Die Geschäftsführung obliegt in der Macht eines jeden Gesellschafters.
- Der Gewinn wird folgendermaßen aufgeteilt: Zunächst bekommt jeder 4% der Kapitaleinlage, der Rest wird nach Köpfen verteilt.
- Das Risiko wird in einem Gesellschaftsvertrag geregelt oder nach Köpfen aufgeteilt.
- Jeder Gesellschafter erhält bei einer Auflösung die Anteile berechnet nach den Anteilen seiner Kapitaleinlage.
- Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Liquidation im Insolvenzverfahren oder gerichtliche Entscheidung.