Merkmale von Genossenschaften (eG) auf einen Blick – BWL (Unternehmensführung)
Genossenschaften (eG) Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform von vielen Unternehmungen. Im folgenden Abschnitt seht ihr alle Eigenschaften einer eG. Eigenschaften einer eG- Es werden drei oder mehr Personen zur Gründung einer eG benötigt.
- Es handelt sich um eine Person- oder Sachfirma mit dem Zusatz eG.
- Eine Eintragung ins Genossenschaftsregister ist notwendig.
- Eine eG ist ein handelsrechtlicher Personalverein.
- Das Kapital wird aus Einlagen der Genossen beschaffen. Ansonsten ist die Finanzierungsmöglichkeit durch die Stimmrechtsbegrenzung und durch Mitgliederwechsel beschränkt.
- Um eine eG zu gründen, wird kein Mindestkapital benötigt.
- Ein Genosse haftet mit mindestens seinen Geschäftsanteilen.
- Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Die Generalversammlung hat ein Kontrollrecht.
- Der Gewinn wird im Verhältnis des Geschäftsguthabens oder nach Statut ausgezahlt.
- Jeder Genosse erhält bei einer Auflösung sein Geschäftsguthaben zurück.
- Es gibt folgende Auflösungsgründe: Zeitablauf, Beschluss oder weniger als drei Genossen.