Was sind Anschaffungskosten? – Rechnungswesen

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB die
  • Aufwendungen, die geleistet werden, um einen
  • Vermögensgegenstand zu erwerben und
  • ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,
  • soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können.
Anschaffungskosten werden folgendermaßen berechnet: Anschaffungspreis, ohne abziehbare Vorsteuer + Anschaffungsnebenkosten Maklerkosten, Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Transportkosten,     Montagekosten, Umbaukosten, Transportversicherungen, Zölle, Steuern + nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungskosten für nachträglich eingefügte Güter –  Anschaffungspreisminderungen Skonti, Boni, Rabatte, Gutschriften, Rückvergütungen, ggf. Zuwendungen usw. = Anschaffungskosten