Was sind Anschaffungskosten? – Rechnungswesen
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB die
- Aufwendungen, die geleistet werden, um einen
- Vermögensgegenstand zu erwerben und
- ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,
- soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können.
Anschaffungskosten werden folgendermaßen berechnet:
Anschaffungspreis, ohne abziehbare Vorsteuer
+ Anschaffungsnebenkosten Maklerkosten, Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Transportkosten,
Montagekosten, Umbaukosten, Transportversicherungen, Zölle, Steuern
+ nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungskosten für nachträglich eingefügte Güter
– Anschaffungspreisminderungen Skonti, Boni, Rabatte, Gutschriften, Rückvergütungen, ggf. Zuwendungen usw.
= Anschaffungskosten